Die Neue Forschungszulage ist ein Förderprogramm, welches an die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerveranlagung geknüpft ist.
Im Rahmen dieses Programmes können Kosten für Forschung und Entwicklung, nachträglich geltend gemacht werden. Das Programm kann dann genutzt werden, wenn Sie für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt das Sie einreichen möchten noch keine Fördermittel erhalten haben. Die Neue Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: zunächst prüft und bescheinigt die BSFZ, also die
Bescheinigungsstelle Forschungszulage, ob Ihr eingereichtes Vorhaben als F&E Projekt anerkannt wird.
Diese Bescheinigung ist dann bindend für das jeweilige Finanzamt. Den Antrag zur Neuen Forschungszulage können Sie selbst ausfüllen bzw. durch Ihren Steuerberater ausfüllen lassen, sofern dieser die Leistung anbietet. Sollte keine der Möglichkeiten in Frage kommen, können Sie mit einer/ einem externen Fördermittelberater*in zusammenarbeiten.
Wie genau das funktioniert, wie hoch die Summe sein darf, die Sie pro Jahr geltend machen dürfen, wieviel Zuschuss es gibt und vieles mehr, erfahren Sie in dieser Folge. Rede und Antwort steht uns Steuerberater Christian Reimann. Herr Reimann ist Partner bei
DHS Steuerberater-Wirtschaftsprüfer-Rechtsanwälte einer Steuersozietät mit 4 Standorten und 100 Mitarbeitern. pdf.
Hier geht es zur Folge auf Spotify:
Folge 12_Fördermittel. Neue Forschungszulage. Lassen Sie Ihre F&E Projekte nachträglich bezuschussen!